Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ihr Vertragspartner für alle Bestellungen und Aufträge im Rahmen der Geschäftsbeziehungen ist Max Schrader. Sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Max Schrader und seinen Kunden erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers sind nur dann verbindlich, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich anerkannt haben.

 

„Lichtbilder“ i.S. dieser AGB sind alle von Max Schrader hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, digitale elektronische Stehbilder, Datenträger jeglicher Art, Videos usw.)

 

Der Kunde ist Verbraucher, soweit er ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

Die Zahlung des Preises ist unmittelbar mit Vertragsabschluss fällig. Bei Fotoaktionen (z.B. in einer Fressnapf Filiale) stellt der Kaufvertrag den Zeitpunkt dar, an welchem sich ein Kunde vor Ort für eine Bildauswahl entscheidet. Im speziellen Fall einer Fotoaktion, trägt Max Schrader die entstandenen Kosten, sollte sich der Kunde für kein einziges Bild entscheiden. Entscheidet sich ein Kunde für eine Bildauswahl, wird die Zahlung des Preises direkt mit Vertragsabschluss und Rechnungsstellung fällig.

Findet die Bildauswahl nach individueller Absprache über die zur Verfügungstellung unbearbeiteter Bilder mit Wasserzeichen statt, so gilt der Tag der Rechnungsstellung als entscheidend. 

Rechnungen sind innerhalb von sieben Tagen ohne Abzug zahlbar. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, bleibt die Ware im Eigentum von Max Schrader Fotografie.

 

Hat der Kunde von Max Schrader keine ausdrücklichen, schriftlich dokumentierten Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung, sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat dieser die Mehrkosten zu tragen. Max Schrader Fotografie behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 

Retuschen und Kaschierarbeiten erfolgen ausschließlich auf Gefahr des Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.

 

Farbabweichungen unterschiedlicher Drucke können aus technischen Gründen vorkommen und sind daher vom Kunden zu tollerieren. 

 

Herrn Max Schrader steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

Mit dem Erwerb von Herrn Max Schrader erstellten Lichtbilder als Datei erhält der Käufer sämtliche Nutzungsrechte. Dies gilt nicht für den Erwerb gedruckter Bilder, diese beinhalten nur das einfache Nutzungsrecht und dürfen nicht vervielfältigt und veröffentlicht werden.

Bei der Veröffentlichung der Lichtbilder kann Max Schrader, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Herrn Max Schrader zum Schadensersatz.

 

Eine längere Wartezeit ist kein Grund für einen Rücktritt vom Kaufvertrag. Als Einzelunternehmer, dessen eigene Arbeitskraft unverzichtbar für das Unternehmen ist, kann Max Schrader nicht für ausfälle und somit längere Wartezeiten garantieren. Gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 BGB steht den Kunden kein Widerrufsrecht zu, da die Waren spezifisch für einen Kunden angefertigt werden oder auf dessen persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten werden.

 

Unkosten, welche aufgrund einer Terminabsage von Seiten der Max Schrader Fotografie entstehen, hat der Interessent zu tragen. Herr Max Schrader verpflichtet sich hingegen, Terminabsprachen nach besten Wissen und Gewissen versuchen einzuhalten. 

 

Während des Shootings hat der Erziehungsberechtigte oder Hundehalter die Verantwortung für das Wohlbefinden seines Schützlings zu sorgen. Darüber hinaus müssen besagte Personen dafür sorge tragen, dass keine Dritten gefährdet werden. 

 

Das Abfotografieren unbearbeiteter Bilder vom MacBook oder der Kamera ist nicht gestattet, da dies enorm rufschädigende Folgen haben kann. Bei Zuwiderhandlung ist der Fotograf Max Schrader dazu berechtigt, sich dieses Verhalten mit 400,-€ vergüten zu lassen.  

 

Die AGBs gelten ebenso, wenn Aufgaben von Mitarbeitern oder Subunternehmern ausgeführt wurden. 

 

Subunternehmer, welche mit Max Schrader zusammenarbeiten, haben eigenverantwortlich darauf zu achten, dass ausreichend andere Aufträge angenommen werden. Dies ist wichtig, um den Arbeitsalltag abwechslungsreiches gestalten und so die Wochen Qualitätsansprüche gewährleisten zu können. Darüber hinaus ist dieses Vorgehen essenziell, um nicht den Verdacht einer Scheinselbstständigkeit zu erwecken.